Nachbarschaftsrechte im Islam

23. Ekim 2026

Verehrte Muslime!

Das Thema unserer heutigen Hutbe ist „Nachbarschaftsrechte im Islam”.

Der Islam, unsere Religion, die alle Lebensbereiche umfasst, besteht nicht nur darin, Allah Taʿālā mit Ibādāt zu dienen, sondern auch darin, sich unserer Verantwortung gegenüber unserer Umgebung bewusst zu sein, indem wir gute Moral, Gerechtigkeit und Brüderlichkeit praktizieren. Ein Aspekt dieser Verantwortung ist das Nachbarschaftsrecht.

In der 4. Sure an-Nisā, Ayat 36, sagt Allah Taʿālā: „Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Seid gütig zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Reisenden und denen, die eure Rechte Hand besitzt. Gewiss, Allah liebt denjenigen nicht, der eingebildet und prahlerisch ist.”

Die Unterscheidung zwischen „nahen” und „fernen” Nachbarn in diesem Vers zeigt, dass ein breiter Kreis von Menschen – von unseren direkten Nachbarn bis hin zu den Bewohnern unseres Stadtviertels – Rechte gegenüber uns hat.

Güte ist in der Tat ein Merkmal und eine unverzichtbare Wesenseigenschaft eines Muslims. Unser Üstaz Süleyman Hilmi Tunahan sagte zu einem seiner Schüler: „Liebe die Menschen. Halte niemanden für minderwertiger als dich selbst. Sei bescheiden. Tu den Menschen Gutes. Wenn beispielsweise der Markt geschlossen hat und du eine ältere Dame oder einen älteren Herrn siehts, wie sie ihren Einkauf in ihrer Tasche tragen, dann nimm sie ihnen ab und trage sie ein Stück, so weit du kannst. So können sie aufatmen, und sich ausruhen. Sie werden sagen: ,Möge Allah mit dir zufrieden sein.’”

Unser Prophet (s.a.w.) sagte in einem Hadith Scharīf: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll entweder Gutes sagen oder schweigen. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll seinen Nachbarn gut behandeln. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll seinem Gast Gastfreundschaft erweisen.” (Muslim, Īmān, 74, 75)

In einem anderen Hadith heißt es: „Dschibril hat mich so sehr über die Rechte des Nachbarn beraten, dass ich dachte, er würde ihn zum Erben erklären.” (al-Buchārī, Adab, 28)

Liebe Muslime!

Im Hinblick auf das gute Verhalten gegenüber Nachbarn lassen sich drei Stufen unterscheiden:

Die erste Stufe besteht darin, den Nachbarn nicht zu belästigen. Die zweite Stufe besteht darin, die Unannehmlichkeiten des Nachbarn zu ertragen und ihm seine Fehler zu verzeihen. Die dritte und somit die höchste Stufe besteht schließlich darin, den Nachbarn freundlich zu behandeln und ihm Gutes zu tun.

Allah Taʿālā hat die gebotene Güte gegenüber den Nachbarn mit der gebotenen Güte gegenüber den Verwandten in einem Atemzug erwähnt. Daher sollte man die Rechte der Nachbarn stets im Blick haben.

Zu den Pflichten und guten Umgangsformen gegenüber Nachbarn gehören: ihn bei der Begegnung zu grüßen, ihm freundlich zu begegnen, ihn bei Krankheit zu besuchen, seine Freude und sein Leid zu teilen, indem man ihm gratuliert oder seine Trauer teilt, seine Fehler zu verzeihen, nicht nach seinen Fehlern zu suchen, seine Schwächen nicht offenzulegen, ihm Geschenke zu machen und sein Essen mit ihm zu teilen.

Werden diese Rechte erfüllt, entsteht eine tiefe Zuneigung zwischen den Nachbarn und mögliche Feindseligkeiten und Probleme werden zweifellos beseitigt. Werden diese schönen islamischen Moralvorstellungen gelebt und weitergegeben, tragen sie zum friedlichen Zusammenleben in der Gesellschaft bei, fördern die gegenseitige Zuneigung und lassen die Menschlichkeit spüren.

Geschätzte Muslime!

Man könnte sich fragen, wer unter den Begriff „Nachbar” fällt, dem Gutes getan werden soll.  Ibn Hadschar (r.a.) sagte dazu: „Der Begriff ‚Nachbar’ umfasst jeden, ob Muslim oder Nichtmuslim, fromm oder sündhaft, Freund oder Feind, Einheimischer oder Fremder, nützlich oder schädlich, verwandt oder nicht verwandt - auch wenn es zwischen ihnen Unterschiede im Rang geben mag.”

Ich möchte meine Hutbe mit einem Hadith  Scharif abschließen, der von Abū Hurayra (r.a.) überliefert wurde: „Ein Mann sagte zum Gesandten Allahs (s.a.w.) : ,O Rasūlullāh! Es heißt, diese Frau bete viel, spende viel und faste viel, aber mit ihrer Zunge quäle sie ihre Nachbarn.’ Er antwortete: ,Sie kommt ins Höllenfeuer.’ (Derselbe Mann) sagte: ,O Gesandter Allahs! Es heißt, jene Frau faste wenig, spende wenig und bete wenig, aber sie quält ihre Nachbarn nicht mit ihrer Zunge.’ (Unser Prophet (s.a.w.)) sagte: ,Sie kommt ins Paradies.’” (Sahīh at-Targhīb, 2560)