Ehe und Scheidung im Islam
07. Ağustos 2026
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe befassen wir uns mit den Themen Nikāh und Talāq, also der islamischen Ehe und Scheidung.
Bekanntlich wird eine Familie durch eine rechtmäßige Eheschließung gebildet. Der Fortbestand der Menschheit hängt von der Existenz der Familie ab, die als Keimzelle der Gesellschaft gilt. Im Islam werden unerlaubte geschlechtliche Beziehungen als Zinā, also als Unzucht, bezeichnet. Unzucht ist verboten. Beziehungen, die auf Verboten und Sünde gründen und keinem anderen Zweck dienen, als der Befriedigung vorübergehender Begierden, führen zum Abbruch der Nachkommenschaft, zum spirituellen und moralischen Verfall der Gesellschaft sowie zu einer Zunahme von Hass und Tötungsdelikten.
Im edlen Koran wird die Ehe ausdrücklich angepriesen. In der Sure an-Nūr, Ayat 32, heißt es: „Und verheiratet die Ledigen unter euch und die Rechtschaffenen von euren Sklaven und Sklavinnen. Wenn sie arm sind, wird Allah sie durch Seine Gunst reich machen. Und Allah ist Allumfassend und Allwissend.”
Heutzutage müssen wir eine islamisch legitime Ehe aus zwei Perspektiven betrachten.
Die erste Perspektive ist die standesamtliche Eheschließung, also die offizielle, staatlich anerkannte Ehe, die einen rechtlichen Akt darstellt. Dies ist wichtig und unerlässlich, um sicherzustellen, dass der Mann, die Frau und die zukünftigen Kinder vor möglichen Benachteiligungen, Schwierigkeiten und Missbrauch geschützt sind. Die zweite Perspektive ist die religiöse Ehe. Muslime müssen der religiösen Eheschließung jedoch die gebührende Aufmerksamkeit widmen, da bei der standesamtlichen Eheschließung die Bedingungen einer religiösen Trauung nicht zwangsläufig vollständig erfüllt werden.
Liebe Muslime!
Damit eine Ehe religiös gültig ist, müssen bestimmte Vorausssetzungen erfüllt sein.
Die beiden wesentlichen Säulen der islamischen Eheschließung sind die übereinstimmenden Willenserklärungen der Eheleute, die als īdschāb (Angebot) und qābul (Annahme) bezeichnet werden. Zunächst erfolgt der īdschāb (Angebot), anschließend der qābul (Annahme). Diese beiden Willenserklärungen müssen eindeutig und in der Vergangenheitsform formuliert sein, beispielsweise: „Ich habe dir meine Einwilligung gegeben, deine Ehegattin zu sein” und „Ich habe dich zur Frau angenommen”. Mit Präsens- oder Futurformen wie „Ich nehme dich” oder „Ich werde dich zur Frau nehmen” oder „Ich willige ein” oder „Ich werde einwilligen, deine Ehefrau zu werden” ist eine Ehe religiös nicht wirksam. Ebenso ist Voraussetzung, dass sowohl der Mann als auch die Frau frei von Ehehindernissen sind. Zwischen ihnen darf weder Blutsverwandtschaft noch Milchverwandtschaft bestehen. Ebenso wie die Heirat mit einer bereits verheirateten Frau unzulässig ist, ist ein Eheschluss mit einer Witwe oder Geschiedenen erst nach Ablauf ihrer Wartezeit (idda) gültig.
Beide Ehepartner müssen die Absicht hegen, eine dauerhafte Ehe einzugehen. Eine befristete Ehe, eine sogenannte Zeitehe, wie die Mutʿa-Ehe, ist nicht zulässig.
Der folgende Hadith Scharīf verdeutlicht uns, welche Bedeutung unser Prophet (s.a.w.) dem Nikāh, also der Ehe, beimaß: „Die Ehe gehört zu meiner Sunna. Wer nicht nach meiner Sunna handelt gehört nicht zu mir.” (Ibn Mādscha) Das Interesse am anderen Geschlecht ist ein der menschlichen Natur innewohnendes Bedürfnis. Wird dieses Bedürfnis nicht auf legitime Weise, etwa durch die Ehe, befriedigt, so sind moralischer Verfall und irreparable gesellschaftliche Probleme unvermeidlich.
Wie unser Prophet (s. a. w.) in verschiedenen Hadithen zum Ausdruck brachte, ist die Ehe zugleich eine gottesdienstliche Handlung.
Ein Thema, das von den Eheleuten größte Aufmerksamkeit verlangt, ist die Scheidung (Talāq). Eheleute sind durch drei spirituelle Ehebanden miteinander verbunden. Im Islam liegt das Recht zur Scheidung beim Ehemann, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Wenn ein Mann zu seiner Frau die Worte „Ich habe dich geschieden” in der Vergangenheitsform oder „Du bist geschieden” äußert, dann gilt seine Frau als geschieden. Jedes Mal, wenn diese Worte ausgesprochen werden, wird eines der drei Ehebänder gelöst. Eine Frau, die mit diesen Worten zweifach geschieden wurde, kann ihre Ehe durch das noch bestehende Eheband fortsetzen. Wenn jedoch jemand „Ich habe dich dreifach geschieden” oder „Du bist von mir dreifach geschieden” sagt, dann sind alle drei Bande vor Allah zerrissen.
Daher sollte ein Mann in Bezug auf den Fortbestand der Ehe sensibler mit der Scheidungsformel umgehen und sie nicht bei jeder Gelegenheit als Drohmittel einsetzen. Denn im Islam ist die Scheidung unerwünscht und gleicht einer unverschlossenen Tür, die als letzter Ausweg im äußersten Notfall offengelassen wird. In einem von Abullah Ibn Umar überlieferten Hadith Scharīf sagte unser Prophet (s. a. w.): „Das bei Allah am meisten verhasste Erlaubte ist die Scheidung.” (Bulūgh al-marām, 318) Ein wahrer Muslim ist jemand, der die Zufriedenheit Allahs der Befriedigung des eigenen Egos vorzieht.