Die Bedeutung der Halāl-Ernährung
17. Temmuz 2026
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Halāl-Ernährung.
Halāl bedeutet wörtlich das, was Allah Taʿālā erlaubt hat. Haram hingegen ist das Gegenteil davon: das, was Allah Taʿālā verboten hat.
Nach islamischem Selbstverständnis sind Halāl und Harām die Grenzen, die Allah Taʿālā selbst für Seine Diener gesetzt hat. Niemand hat das Recht, das, was Er für halāl erklärt hat, für harām zu erklären oder das, was Er für harām erklärt hat, für halāl. Deshalb ermahnt Allah Taʿālā Seine Diener mit den Worten: „Dies sind Allahs Grenzen, so kommt ihnen nicht zu nahe!” (Al-Baqara, 2:187)
In einem anderen Ayat macht Er deutlich, mit welchen Konsequenzen diejenigen zu rechnen haben, die sich nicht mit Halāl begnügen, sondern aus Kühnheit die Grenzen überschreiten und in den Bereich des Harām eindringen. Er sagt: „Wer sich aber Allah und Seinem Gesandten widersetzt und Seine Grenzen überschreitet, den wird Er in ein Feuer eintreten lassen, in dem er ewig bleiben wird. Und für ihn gibt es eine schmachvolle Strafe.” (An-Nisā, 4:14)
Aus den Gliedern der Menschen, die sich von reinen und halāl Nahrungsmitteln ernähren, kommen Gutes, Tugenden und Schönheit zum Vorschein. Wer sich halāl und rein ernährt, erlangt einen starken Körper, einen festen Charakter und ein friedvolles Herz. Seine Anbetung wird schön und seine Gebete werden erhört. Ein Körper, der sich von verbotenen Dingen ernährt, dient dem Bösen wie eine Maschine des Verderbens. Bei einem Menschen, der sich von Harām ernährt, zeigen sich Sünde und Bosheit. Dieser Zustand überträgt sich sogar auf die eigenen Nachkommen einer solchen Person.
Allah Taʿālā erklärt, dass unreine und verbotene Nahrungsmittel für reine Menschen nicht würdig sind. Zu Seinen Gesandten sagt Er: „O ihr Gesandten, esst von den guten Dingen und handelt rechtschaffen. Wahrlich, Ich bin gegenüber dem, was ihr tut, allwissend.” (Al-Mu’minūn, 23:51)
In einem anderen Koranvers, der sich an die gesamte Menschheit richtet, heißt es: „O ihr Menschen! Esst von dem, was es auf der Erde an Erlaubtem und Gutem gibt, und folgt nicht den Fußstapfen des Satans. Denn er ist euch ein offenkundiger Feind.” (Al-Baqara, 2:168)
Einige Kommentatoren haben die Aussage „Esst von dem, was erlaubt und gut ist” in diesem Ayat so interpretiert, dass die Nahrungsmittel weder harām noch zweifelhaft sein dürfen. (Vgl. Rūh al-Bayān, Sure 2:168) Tatsächlich macht der folgende Hadith Scharīf dies deutlich: „Wahrlich, das, was halāl ist, ist klar und das, was harām ist, ist klar. Dazwischen gibt es jedoch zweifelhafte Dinge, die viele Menschen nicht kennen. Wer sich von den zweifelhaften Dingen fernhält, hält seine Religion und seine Ehre rein. Und wer in zweifelhafte Dinge verfällt, fällt in Harām, wie ein Hirte, der um eine Schutzzone herumweidet und Gefahr läuft, in diese hineinzugeraten. Seid aufmerksam! Gewiss, jeder Herrscher hat eine Schutzzone. Seid wachsam! Die verbotene Zone Allahs sind die verbotenen Dinge.” (Al-Buchārī, Īmān, 39)
Unser Üstaz Hazrat Ebu’l Faruk Silistrevi brachte die Bedeutung der Vermeidung von Verboten wie folgt zum Ausdruck: „Die Einhal-tung von waraʿ und taqwā, also Behutsamkeit und Gottesfurcht, ist das Wichtigste unter den wichtigsten Dingen im Islam. Sie steht an erster Stelle der religiösen Grundpflichten. Die Verwirklichung dieses Zustands hängt davon ab, das Verbotene zu meiden.”
Gemäß dem Prinzip „Die Dinge werden durch ihre Gegensätze besser verstanden” können wir halāl nur dann richtig verstehen, wenn wir auch wissen, was harām ist. Es gibt bestimmte Dinge, die im heiligen Koran und in den segensreichen Hadithen eindeutig und ohne jeden Zweifel verboten sind und die unbedingt gemieden werden müssen. Dazu gehören beispielsweise der Verzehr von Fleisch, das nicht nach dem islamischen Ritus geschlachtet wurde, fließendes Blut, Schweinefleisch, Fleisch von Tieren, die im Namen eines anderen als Allah geschlachtet wurden, alle Arten von alkoholischen Getränken, Rauschmitteln sowie Zinsgeschäfte und Bestechung. Ebenso verboten ist Vermögen, das durch Diebstahl, Erpressung, Betrug oder auf unlautere Weise erworben wurde.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Ein Körper, der sich von Verbotenem ernährt, wird nicht ins Paradies eingehen. Die Hölle ist seiner am würdigsten.” (Musnad, Ahmad b. Hanbal, 14441)
Gesegnet sind diejenigen, die ihren von Natur aus reinen Körper und ihre Seele nicht mit Harām verunreinigen!