Die Bedeutung der Duā (Bittgebet)

18. Ekim 2024

Verehrte Muslime!

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duā, des Bittgebets.

Die Duā ist eine der wichtigsten Anbetungsformen, in der der Mu’min (der Gläubige) seine eigene Ohnmacht anerkennt und seine Knechtschaft gegenüber Allah Ta’ālā offenbart, indem er Zuflucht in Seiner Allmacht und Seiner Barmherzigkeit sucht. Duā bedeutet „Hilferuf des Dieners an seinen Herrn”. Ein Diener, der ein Bittgebet spricht, der seine Ohnmacht gegenüber seinem Herrn akzeptiert, ist jemand, der eine Bitte an den Großzügigsten der Großzügigen und den Barmherzigsten der Barmherzigen richtet.

In einem edlen Ayet spricht Allah Ta’ālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ,Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in den Dschahannam (Hölle) gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)

Einige Korankommentatoren haben gesagt, dass die Duā eine gottesdienstliche Handlung ist, da in diesem Ayet gleich nach der Aufforderung zur Duā die Ibāda, also der Gottesdienst, erwähnt wird. Unser Prophet (s.a.w.) sagte in einem edlen Hadith: „Die Duā, (das Bittgebet), ist eine Ibāda.”, also eine gottesdienstliche Handlung. In einem anderen Hadith Scharīf sagte er: „Die Duā ist das Wesen der Anbetung.” Denn nur diejenigen, die an die Existenz Allahs, an Seine Einzigkeit und Allmacht glauben und sich Seiner bedürftig fühlen, sprechen Bittgebete zu Ihm. Daher gehört auch das Bittgebet zu den Formen der Anbetung.

Wenn wir die Sure al-Fātiha, die erste Sure des heiligen Korans, uns aufmerksam betrachten, sprechen wir eine Duā, nachdem wir zuerst der Erhabenheit Allahs, Seiner Barmherzigkeit gedacht, Ihn gelobt und Ihn als den alleinig Anzubetenden erklärt haben. Wir sagen: „(O Allah!) Führe uns den geraden Weg, den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, nicht (den Weg) derer, die (Deinem) Zorn verfallen sind und nicht (den Weg) der Irregehenden!” Allah nicht zu bitten, würde bedeuten, ein Gefühl der Unbedürftigkeit zu pflegen, das Er überhaupt nicht mag. So sagt Er in einem edlen Ayet: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ,Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, :77)

Liebe Muslime! Die islamischen Gelehrten haben erklärt, dass einige Bedingungen notwendig sind, damit die Duā erhört wird. Zunächst ist es wichtig, dass Essen, Trinken und Kleidung halāl-konform, also erlaubt sind. Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Sa’d Ibn Abī Waqqās: „O Sa’d! Hüte dich vor Harām (vor dem Verbotenen). Denn wenn sich im Magen (eines Menschen) ein Bissen von Verbotenem befindet, wird seine Bitte vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)

Zu den wichtigsten Punkten gehören auch, Reue zu zeigen, unrechtmäßig Erworbenes wieder dem Besitzer zurückzugeben, und Allah Ta’ālā mit einem sündenreinem Herzen und Mund anzuflehen. Beim Sprechen der Duā sollte man sich bemühen, Allah in einem reinem Zustand anzurufen, mit der einfachen rituellen Waschung (wudū) oder wenn möglich mit der Ganzkörperwaschung (ghusl).

Es sollten Zeitfenster gewählt werden, in denen die Bittgebete erhört werden. Dazu gehören, die Zeit unmittelbar vor der Morgendämmerung (sahar), der verborgene Zeitpunkt zwischen dem Aufruf zum Freitagsgebet und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der dem Aufruf zum gemeinsamen Pflichtgebet (Iqāma), heilige Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftārzeit, der Arafa-Tag, die Nächte der Festtage, nach einer Koranrezitation und der vollständigen Lesung des heiligen Korans, Zeiten, in denen das Herz empfindsam wird, Krankheit und wenn es zu regnen beginnt.

Bei der Erwähnung der Paradiesbewohner sagt Allah Ta’ālā: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, :18)

Auch Bittgebete an heiligen Stätten, wie der Ka’ba al-Muazzama und ihrer Umgebung tragen auch zu ihrer Erhörung bei. Keiner der Duās, Bitten und Flehen, die an Allah gerichtet werden, bleibt unerwidert. Wenn die Bitte der Vorhersehung (Qadar) entspricht, so erfüllt sie Allah Ta’ālā und wenn sie aus welchen weisen Gründen auch immer ihr zuwider ist, so gewährt Er andere Gaben. Das ist die eigentliche Aussage des von mir eingangs rezitierten Ayets: „Bittet Mich, so erhöre Ich euch.”