Die Bedeutung der Duʿā (Bittgebet)

16. Ekim 2026

Verehrte Muslime!

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung der Duʿā, des Bittgebets.

Duʿā  bedeutet im wörtlichen Sinne „bitten”. Im islamischen Sprachgebrauch bedeutet es, Allah mit Demut und Bescheidenheit anzuflehen und Ihn um etwas zu bitten.

Jeder Bedürftige bittet den Starken und Vermögenden um Hilfe. Selbst die Reichsten und Mächtigsten sind angesichts eines einfachen Virus hilflos und bitten Menschen um Hilfe, die eigentlich schwächer sind als sie selbst.

Warum sollte der Mensch, der in seinem begrenzten irdischen Leben, auf die Hilfe anderer angewiesen ist, sich dann nicht an Allah Taʿālā wenden, der sowohl im Diesseits als auch im Jenseits über die absolute Macht verfügt? Warum sollte er nicht zu Ihm beten und Ihn um Hilfe bitten?

Duʿā ist auch eine Form der Anbetung, da der Mensch dadurch seine eigene Schwäche eingesteht, Zuflucht bei Allahs Barmherzigkeit sucht und seiner Pflicht als Diener nachkommt. Der Gesandte Allahs (s.a.w.) wies in einem Hadith Scharīf auf die Bedeutung dieses Themas hin, indem er sagte: „Die Duʿā ist die Essenz der Anbetung.” (at-Tirmidhī, 3371)

In einem edlen Ayat sagt Allah Taʿālā: „Und euer Rabb (euer Herr) sprach: ‚Bittet Mich, so erhöre Ich euch. Wahrlich, diejenigen, die sich aus Hochmut weigern, Mir zu dienen, werden in die Hölle gedemütigt eintreten.” (Al-Ghāfir, 40:60)

Einige Koranexegeten haben in Anlehnung an diesen Koranvers gesagt, dass die Duʿā selbst auch eine Form der Anbetung ist, da darin unmittelbar nach dem Gebot zum Bittgebet die Anbetung Allahs erwähnt wird.

In demselben Koranvers wird zudem zum Ausdruck gebracht, dass Bittgebete nicht unbeantwortet bleiben, sondern erhört werden. Die Exegeten erklären diese Erhörung folgendermaßen: „Allah Taʿālā gewährt, jedem Gläubigen, der zu Ihm betet und Ihn um etwas bittet, das Erbetene. Deckt sich diese Bitte mit der Vorherbestimmung, so wird sie im Diesseits erfüllt. Ist dies nicht der Fall, bewahrt Er sie für das Jenseits und gewährt sie dort. Aber sie bleibt nicht unbeantwortet.“ (Rūh al-bayan, al-Ghāfir, Ayat 60)

Damit eine Duʿā erhört wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

Reue für die begangenen Sünden vor dem Bittgebet, Rückgabe der  Rechte derer, deren Rechte man verletzt hat, und Versöhnung mit ihnen, der Verzicht auf nicht erlaubte Nahrung, Wahrhaftigkeit, also nicht zu lügen, sowie die aufrichtige Bitte an Allah mit festem Glauben.

Unser Prophet (s.a.w.) sagte zu Saʿd ibn Abī Waqqās: „O Saʿd! Meide das Verbotene. Denn das Bittgebet (eines Menschen), in dessen Magen sich ein Bissen Verbotenes befindet, wird vierzig Tage lang nicht erhört.” (Scharh Schir’at al-Islām, S. 163)

Zudem sollte man Zeitfenster und Orte wählen, die eine Erhörung des Gebets begünstigen. Dazu zählen: die Sahar-Zeit, also die Zeit kurz vor der Morgendämmerung, ein verborgener Zeitpunkt in der Zeitspanne zwischen dem Ezan des Freitagsgebets und dem Sonnenuntergang, die Zeit zwischen dem Ezan und der Iqāma, gesegnete Tage und Nächte, der Monat Ramadan, die Iftarzeit, der Arafa-Tag, also der Tag vor den beiden Festen,  die Nächte der beiden Festtage, der Moment nach der teilweisen oder der vollständigen Koranrezitation, Momente, in denen das Herz besonders sanft gestimmt ist, Zeiten der Krankheit sowie der Zeitpunkt, an dem es regnet.

Wenn Allah Taʿālā von den Bewohnern des Paradieses spricht, sagt Er: „Vor der Morgendämmerung bitten sie um Vergebung.” (Az-Zāriyāt, 51:18)

Auch Gebete an gesegneten Stätten wie der Kaaba und ihrer Umgebung werden erhört.

Allah nicht zu bitten, ist ein Zustand der Selbstgenügsamkeit, also das Gefühl, nichts zu brauchen. Allah Taʿālā hat keinen Gefallen an solchen Menschen.

So heißt es in einem edlen Ayat: „(Mein geliebter Prophet!) Sprich: ‚Mein Herr würde Sich nicht um euch kümmern, wenn nicht euer Bittgebet wäre. Ihr habt (Ihn) ja geleugnet. So wird (eure Strafe) unabwendbar sein.’” (Al-Furqān, 25:77)