Der Hadsch und die Umra
27. Mart 2026
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung und die Vorzüge des Hadsch und der Umra.
Eine der gottesdienstlichen Handlungen, die Allah Taʿālā seinen gläubigen Dienern auferlegt hat, ist die Pilgerfahrt, der Hadsch. Er ist für diejenigen Muslime verpflichtend, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Muslim sein, Religionsreife, Zurechnungsfähigkeit, Freiheit, ausreichende Zeit für die Erfüllung des Hadsch ohne Beschwerlichkeiten, ausreichende finanzielle Mittel für den eigenen Unterhalt und den der Familie sowie ausreichende Mittel, um die üblichen Transport- und Reisekosten während der Pilgerfahrt zu decken. Diese Voraussetzungen werden als „istitāʿa”, das heißt „Fähigkeit zur Durchführung des Hadsch” bezeichnet. Wer diese Fähigkeit während der Hadsch-Monate oder während der Zeit, in der sich die Muslime vor Ort normalerweise zum Hadsch aufbrechen, besitzt, ist zur Hadsch verpflichtet. Wer es dennoch nicht vollzieht, dem bleibt diese Schuld erhalten. (Ö. N. Bilmen, Büyük Islam Ilmihali)
Allah Taʿālā sagt im heiligen Koran: „Und den Menschen ist Allah gegenüber auferlegt, zum Haus (Allahs) zu pilgern, wenn sie (finanziell und gesundheitlich) dazu in der Lage sind. Wer (diese Pflicht) aber leugnet, so ist gewiss Allah nicht auf die Weltenbewohner angewiesen.” (Āl Imrān, 3:97)
Allah ist nicht darauf angewiesen, von den Menschen angebetet zu werden. Seine Schatzkammern sind bereits voller Anbetung. Der Nutzen von Glauben und Anbetung kommt wiederum den Gläubigen zugute. Mit diesem Āyat wurde der Hadsch zu einer der fünf grundlegenden gottesdienstlichen Pflichten erklärt. Sie gehört zu den größten Pflichten und erfordert sowohl den Einsatz des Körpers als auch des Vermögens.
In einem edlen Hadith sagte unser Prophet (s.a.w.): „Wer den Hadsch für Allah vollzieht und weder schlechtredet noch sündigt, der kehrt (ohne Sünden nach Hause) zurück wie an dem Tag, an dem er von seiner Mutter geboren wurde.” (al-Buchārī, Hadsch, 4)
Liebe Muslime!
Leider können heutzutage aufgrund der von der saudischen Regierung auferlegten Beschränkungen - wie Länderquote, frühem Anmeldeschluss für die Hadsch noch vor Ramadan und den steigenden Hadsch-Gebühren – viele Muslime den Hadsch nicht vollziehen, selbst wenn sie es wünschen. Wer den Hadsch bereits einmal in seinem Leben vollzogen hat, für den gelten weitere Hadschreisen als Nāfila, also als freiwillige Pilgerfahrten.
Für all jene, die sich danach sehnen, die heiligen Stätten zu sehen und ihre spirituelle Atmosphäre zu spüren, aber noch keine Gelegenheit dazu hatten, sowie für diejenigen, die ihre Hadsch-Pflicht bereits erfüllt haben, aber sehnsüchtig darauf warten, sie erneut zu besuchen, bietet die Umra eine neue Gelegenheit.
Die Umra einmal im Leben zu machen, ist eine starke Sunna. Einige Gelehrte halten sie sogar für eine Wadschib-Verpflichtung. Auch wenn die Umra den obligatorischen Hadsch nicht ersetzt, ist sie doch ein Lebenselixier, das das Feuer der Sehnsucht derer löscht, die vor Leidenschaft zum Haus Allahs brennen. Tatsächlich wird die Umra auch „al-hadsch al-asghar” genannt, was so viel wie „kleiner Hadsch” bedeutet.
Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Eine Umra bis (zur nächsten) Umra ist Sühne für das, was (an kleinen Sünden) dazwischen liegt. Für den angenommenen Hadsch gibt es keinen anderen Lohn als das Paradies.” (al-Buchārī, Umra, 1)
Sowohl dem Hadsch als auch der Umra gemein ist der Besuch von Mekka und Medina, zwei spirituellen Schätzen der Welt. In diesen heiligen Stätten werden Gebete erhört und der Lohn für Anbetung vervielfacht. Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Ein rituelles Gebet, das in meiner hiesigen Moschee ist besser als tausend Gebete in anderen Moscheen, mit Ausnahme der Masdschid al-Harām (der heiligen Moschee). Das Gebet in der heiligen Moschee (Kaaba) ist besser als hundert Gebete in meiner hiesigen Moschee.” (Al-Asqalānī, Bulūgh al-marām, Hadsch, 643) In einem anderen segensreichen Hadith heißt es: „Wer auch immer nach meinem Tod den Hadsch vollzieht und mein Grab besucht, ist wie derjenige, der mich zu Lebzeiten besucht hat.” (at-Tabarānī, Mughdscham al-kabīr, 13497)
Welch ein Segen, Gelegenheiten auf dem Weg Allahs nutzen zu können!