Taʿdīl al-arkān – Die sorgfältige Ausführung der Säulen des Gebets

25. September 2026

Verehrte Muslime!

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Einhaltung des ta’dīl al-arkān, also um die korrekte und sorgfältige Ausführung der Säulen des rituellen Gebets.

Das rituelle Gebet ist eine Pflicht, die wir aufgrund ihrer Wichtigkeit fünfmal täglich verrichten. Daher muss es einwandfrei und auf die beste Art und Weise verrichtet werden. Die Voraussetzungen vor dem Gebet werden als „schart” bezeichnet, die Pflichtbestandteile innerhalb des Gebets hingegen als „rukn”, also Säule. Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung dieser Säulen wird als „ta’dīl al-arkān” bezeichnet.

Dieser Ausdruck besteht aus dem Wort „ta’dīl”, was so viel bedeutet wie „gerade richten, in Ordnung bringen, verbessern”, und dem Plural von „rukn”, was „wesentliches Element, Stütze, Grundlage” bedeutet. In der Fiqh-Terminologie bezieht er sich auf die korrekte und sorgfältige Ausführung der Säulen des Gebets. Dabei werden die einzelnen Gebetsabläufe wie Qiyām, Rukū, und Sadschda in Ruhe und ohne Hast vollzogen.

Daher sollte das rituelle Gebet so verrichtet werden, dass die einzelnen Gebetsbestandteile voneinander unterscheidbar sind. Beispielsweise sollte man nach dem Aufrichten aus der Rukū-Position im Qiyām so lange aufrecht bleiben, bis der Körper zur Ruhe gekommen ist. Man sollte also so lange verweilen, bis man mindestens einmal „Subhānallāh” sagen würde. Erst danach sollte man die Sadschda ausführen. Zwischen den beiden Niederwerfungen sollte man ebenfalls so lange aufrecht sitzen bleiben, bis der genannte Tasbīh gesprochen werden könnte. Ein Gebet, das ohne die Einhaltung des „ta’dīl al-arkān” verrichtet wird, läuft Gefahr, von Allah Taʿālā nicht angenommen zu werden. Denn gemäß Imam Abū Yūsuf ist die korrekte Ausführung der Säulen des rituellen Gebets ein Grundpfeiler und somit Pflicht. Gemäß Imam al-Aʿzam und Imam Muhammad ist sie jedoch wādschib, also nachrangig notwendig.

Nach Ansicht jener Gelehrten, die den „ta’dīl al-arkān” für fard betrachten, führt dessen Vernachlässigung zur Ungültigkeit des Gebets. Daher muss das Gebet unter Einhaltung des „ta’dīl al-arkān” wiederholt werden.

Wird der „ta’dīl al-arkān” versehentlich unterlassen, ist nach Ansicht der Gelehrten, die ihn als wādschib betrachten, eine Sadschda des Versehens nötig. Eine absichtliche Unterlassung würde hingegen zur Ungültigkeit des Gebets führen. Es müsste also nachgeholt und Allah Ta’ālā um Vergebung gebeten werden.

Ein Gebet, das den Regeln des „ta’dīl al-arkān” folgt, erzeugt huschūʿ, also Demut, Ehrfurcht und Bescheidenheit, und führt somit zur Errettung des Betenden. Allah Ta’ālā sagt: „Wahrlich, erfolgreich sind die Gläubigen, die in ihrem Gebet demütig sind.” (al-Mu’minūn, 23:1-2)

Ein Gebet ohne „ta’dīl al-arkān” entbindet den Betenden jedoch nicht von seiner Verantwortung. Unser Prophet (s.a.w.) sagte: „Der schlimmste Dieb unter den Menschen ist derjenige, der von seinem Gebet stiehlt.” (Die edlen Sahāba) fragten: O Rasulullāh, wie kann jemand von seinem Gebet stehlen?” Daraufhin antwortete er: „Indem er den Rukū und die Sadschda im Gebet nicht vollständig verrichtet.” (Ahmed b. Hanbel, Musnad, 22642)

In einem von Abū Hurayra überlieferten Hadith Scharīf wird diese Angelegenheit ausführlich beschrieben. Ein Mann, der sein Gebet in der Moschee verrichtet hatte, kam anschließend zum Propheten (s.a.w.) und grüßte ihn. Unser Prophet forderte ihn auf, sein Gebet zu wiederholen. Als sich dieser Vorfall dreimal hintereinander wiederholte, sagte der Mann: „Bei dem, der dich mit der Wahrheit gesandt hat, ich kann es nicht besser. Lehre mich! Daraufhin sagte der Gesandte Allahs (s.a.w.): „Wenn du zum Gebet aufstehst, sprich den Takbīr und rezitiere aus dem Koran, was dir leichtfällt. Verbeuge dich anschließend, bis (dein Körper) im Rukū zur Ruhe gekommen ist. Erhebe dich dann (und verweile), bis (dein Körper) im Stehen zur Ruhe gekommen ist. Dann vollziehe die Sadschda (und verweile), bis (dein Körper) in Sadschda zur Ruhe gekommen ist. Dann richte dich im Sitzen auf (und verweile), bis (dein Körper) zur Ruhe gekommen ist. Gehe dann in die Sadschda, bis (dein Körper) in der Sadschda zur Ruhe gekommen ist. Wiederhole dies während deines gesamten Gebets.” (al-Buchārī, Azān, 95/757)

Liebe Muslime!

In weltlichen Angelegenheiten sind manche in dieser vergänglichen Welt, die wir redensartlich als „Drei-Tage-Welt” bezeichnen, äußerst kleinlich und penibel. Wie anders lässt es sich erklären als durch Nachlässigkeit und Unwissenheit, dass gerade diese Ibāda, die uns das ewige Paradies verspricht, derart beschwichtigt wird?