Spenden auf dem Weg Allahs und Sadaqat al-Fitr

07. April 2023

16. Ramadan 1444

Verehrte Muslime!

Unsere heutige Hutbe handelt von der Vorzüglichkeit des Spendens auf dem Weg Allahs und von der Sadaqat al-Fitr.

Die Ibadat, die gottesdienstlichen Hanldungen, haben unterschiedliche Formen. Es gibt die mündlichen Ibadat, dazu gehört das Rezitieren des Kur’an Kerims oder die körperlichen Ibadat wie das Verrichten des rituellen Gebets oder die finanziellen Ibadat wie die Zekat. Die finanziellen Ibadat bestehen jedoch nicht nur aus Zekat. Während die Zekat eine Fard-Pflicht darstellt, gibt es noch die Sadaqat al-Fitr und die Opferung als Wadschib-Verpflichtungen. Abgesehen davon gibt es auch Ausgaben auf den Weg Allahs, die je nachdem als nafile, d.h. freiweillig, als fard kifaya, also gemeinschaftliche Pflicht oder als individuelle Pflicht eingestuft werden können.

Diejenigen, die ihre religiösen Handlungen nicht auf Pflicht-Ibadat beschränken und ihnen Nafiles hinzufügen, gewinnen die geistige Nähe zu Allah Te’ala. Denn in einem Hadis Qudsi heißt es: „Mit (der Erfüllung) der Fard-Verpflichtungen rettet sich Mein Diener vor Meiner Bestrafung. Mit den Nafiles nähert er sich Mir.” (Ruh al-Bayan, Tafsir Sure al-Ankebut 29:45 )

            Eines der schwierigsten Dinge für die Nefs, die Triebseele des Menschen, ist „das Ausgeben auf dem Weg Allahs”. Während die die Nefs die Ausgaben für sich selbst genießt, fühlt sie sich durch die Ausgaben auf dem Weg Allahs gestört. Daher flößt sie dem Herzen Angst vor Armut und vor Verlust ein. Allah, der Allmächtige, versichert jedoch, dass das, was auf seinem Weg ausgegeben wird, niemals das Vermögen schmälert, im Gegenteil sie ersetzt. Er sagt: „Und was ihr auch immer (auf dem Weg Allahs) ausgebt, Er wird es euch ersetzen. Er ist der beste Versorger.” (es-Sebe’, 34:39)

In einem anderen Ayet wird berichtet, wie groß die Belohnung für das Ausgeben auf dem Weg Allahs ist: „Das Gleichnis derer, die ihr Vermögen auf dem Weg Allahs ausgeben, ist wie das Gleichnis eines Saatkorns, das sieben Ähren mit hundert Körnern auf jeder Ähre wachsen läßt. Und Allah vervielfacht, wem Er will. Und Allah ist Allumfassend und Allwissend.” (al-Baqara, 2:261)

Wir sind sehr haarspalterisch, wenn es um Ausgaben auf dem Weg Allahs geht, die für uns eigentlich Gewinn und Segen im Diesseits bringen und ewige Glückseligkeit im Jenseits versprechen. Indessen haben wir so viele unnötige Ausgaben, die wir hinterher bereuen, die wir für Dinge entrichten, die Allah nicht gefallen und uns Gewissensbisse bereiten und für die wir in der Achiret (im Jenseits) Rechenschaft ablegen müssen. Genau diese vermindern unser Vermögen und stören unseren inneren Frieden.

Liebe Muslime!

Eine wichtige Pflicht, die wir im laufenden Ramadan, zu erfüllen haben, ist die Sadaqat al-Fitr. Jeder Muslim muss für sich und für seine unterhaltsberechtigten Kinder diese entrichten, sofern er über die Grundbedürnisse hinaus ein Vermögen in Höhe des Nisabs besitzt und alle das Ende des Ramadans erreichen. Die Fitr-Spende ist ein Anlass für die Annahme unseres Fastens durch Allah Te’ala. Sie bietet Schutz vor der Heftigkeit und Schrecken des Todes und vor der Bestrafung im Grab.       Unser Prophet (s.a.w.) wies auf diese Tatsache wie folgt hin: „(Das Fasten) im Monat Ramadan bleibt zwischen dem Himmel und der Erde hängen. Es wird nur durch die Sadaqat al-Fitr zu Allah emporgehoben.” (al-Munawi, Faid al-Qadir, Hadis Nr. 4905)

Die Fitr-Spende ist mit Beginn der Morgendämmerung des ersten Festtags Pflicht. Jedoch ist es besser, sie früher zu entrichten, damit die Bedürftigen vor dem Fest ihre Bedürnisse erledigen können. Sollte die Sadaqat al-Fitr nicht ordnungsgemäß vor dem Festgebet entrichtet werden, so verjährt diese Schuld dennoch nicht. Sie muss auf jeden Fall entrichtet werden.

Lasst uns dem folgendem Ayet Allah Te’alas Gehör schenken, damit wir in Wertschätzung unseres Lebens, unserer Gesundheit und unseres Vermögens zu den Dankbaren gehören: „Und spendet von dem, womit wir euch versorgt haben, bevor der Tod zu einem von euch kommt und er dann sagt: „O mein Herr, wenn Du mir doch bis zu einer nahen Frist Aufschub gewähren würdest, dann würde ich spenden und einer von den Rechtschaffenen sein.” (al-Munafiqun, 63:10)