Nachbarschaftsrechte im Islam
03. November 2023
19. Rabiul-Ahir 1445Verehrte Muslime!
Das Thema unserer heutigen Hutbe lautet „Nachbarschaftsrechte im Islam”.
Unsere Religion, der Islam, gebietet den Muslimen in jeder Angelegenheit das Gute und verbietet das Schlechte. Er hat die Reichweite des Guten so gefasst, dass es die ganze Schöpfung umfasst. Darüber hinaus blieb das Gute nicht nur bei einer Empfehlung, sondern wurde auf die Ebene des Rechts gehoben. Einer dieser Rechte ist das Nachbarschaftsrecht.
Allah, der Wahrhaftige, sagt in der 4. Sure an-Nisa, Ayet 36: „Und dient Allah und gesellt ihm nichts bei. Und seid gütig zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Reisenden und denen, die eure Rechte Hand besitzt. Gewiss, Allah liebt denjenigen nicht, der eingebildet und prahlerisch ist.”
In einem Hadis-i Scherif unter vielen, in denen unser Prophet (s.a.w.) seine Umma warnt, sagt er in diesem Zusammenhang:
„Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll entweder Gutes reden oder schweigen. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll seinen Nachbarn gut behandeln. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, soll seinem Gast Gastfreundschaft erweisen.” (Muslim, Iman, 74, 75)
In einem anderen Hadis-i Scherif heißt es wie folgt:
„Dschibril gab mir immer wieder so viele Ratschläge bezüglich des Nachbarn, dass ich dachte, er werde (den Nachbarn) zum Erben (des Nachbarn) erklären.” (Buchari, Adab, 28)
Liebe Muslime!
Die Nachbarschafstrechte im Islam werden in drei Stufen eingeteilt:
Die erste Stufe besteht darin, seinem Nachbar nicht zu schaden. Die zweite besteht darin, Störungen durch den Nachbarn zu ertragen und ihm seine Fehler zu verzeihen. Die dritte und somit die höchste Stufe besteht darin, den Nachbarn gut zu behandeln und ihm Gutes zu tun.
Allah Te’ala hat die gebotene Güte gegenüber den Nachbarn mit der gebotenen Güte gegenüber den Verwandten in einem Atemzug erwähnt. Daher sollte man auch folgende Rechte des Nachbarn im Blick haben, deren Erfüllung zu den menschlichen Pflichten gehört:
Ihn bei der Begegnung zu grüßen, ihn freundlich zu behandeln, bei Krankheit zu besuchen, seine Freude und sein Leid zu teilen, indem man ihn beglückwünscht beziehungsweise mit ihm trauert, ihm seine Fehler zu verzeihen, nicht nach seinen Fehlern zu suchen, seine Mängel zu bedecken, ihm Geschenke zu machen und ihn speisen zu lassen.
So wird in den Herzen der Nachbarn Zuneigung entstehen und zweifellos mögliche Feindseligkeiten und Probleme beseitigen. Diese guten moralischen Werte des Islams zu leben und aufrechtzuerhalten, wird dazu beitragen, dass Gesellschaften in Frieden, Ruhe und Zuneigung zusammenwachsen und die Freude an der Menschlichkeit genießen.
Geschätze Muslime!
Es stellt sich die Frage, welche Nachbarn unter die Kategorie fallen, denen man Gutes erweisen soll.
Ibn Hadscher (r.a.) sagte hierzu:
„Der Begriff „Nachbar” umfasst jeden, Muslime wie Nichtmuslime, Fromme, Sündige, Freunde, Feinde, Einheimische, Fremde, Nützliche, Schädliche, Verwandte und Nicht-Verwandte, auch wenn es zwischen diesen Unterschiede im Rang gibt.”
Ich möchte meine Hutbe mit einem Hadis-i Scherif, überliefert von Ebu Hureyre (r.a.), beenden:
„Ein Mann sagte (zu Rasulullah (s.a.w.)) : „O Gesandter Allahs! Es wird gesagt, dass jene Frau viel betet, viel spendet und viel fastet, aber mit ihrer Zunge ihre Nachbarn kränkt.” Er sagte: „Sie kommt ins (Höllen)feuer.” (Derselbe Mann) sagte: „O Gesandter Allahs! Es wird gesagt, dass jene Frau wenig fastet, wenig spendet und wenig betet und ihre Nachbarn nicht mit ihrer Zunge kränkt.” (Unser Prophet (s.a.w.)) sagte: „Sie kommt in die Dschennet.”” (Sahih ut-Targhib, 2560)