Nachbarschaftsrecht im Islam

25. Oktober 2024

Verehrte Muslime!

Das Thema unserer heutigen Hutbe lautet „Nachbarschaftsrecht im Islam”.

Unsere Religion, der Islam, gebietet den Muslimen in allen Dingen das Gute und verbietet das Schlechte. Darüber hinaus hat er den Kreis der Güte so weit gefasst, dass er die gesamte Schöpfung umfasst. Schließlich bleibt das Gute nicht nur eine Empfehlung, sondern wird auf die Ebene des Rechts erhoben. Eines dieser Rechte ist das Nachbarschaftsrecht.

Allah Ta’ālā sagt in der 4. Sure an-Nisā, Ayet 36: „Und dient Allah und gesellt ihm nichts bei. Und seid gütig zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Bedürftigen, dem verwandten Nachbarn, dem fremden Nachbarn, dem Gefährten zur Seite, dem Reisenden und denen, die eure Rechte Hand besitzt. Gewiss, Allah liebt denjenigen nicht, der eingebildet und prahlerisch ist.”

In einem edlen Hadith unter vielen, in denen unser Prophet (s.a.w.) seine Umma warnt, sagt er in diesem Zusammenhang:

„Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll entweder Gutes reden oder schweigen. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinen Nachbarn gut behandeln. Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinem Gast Gastfreundschaft erweisen.” (Muslim, Īmān, 74, 75)

In einem anderen edlen Hadith heißt es:

„Dschibril gab mir immer wieder so viele Ratschläge bezüglich des Nachbarn, dass ich dachte, er würde (den Nachbarn) zum Erben (des Nachbarn) erklären.” (Buchārī, Adab, 28)

 

Liebe Muslime!

Die Nachbarschaftsrechte im Islam sind in drei Stufen unterteilt:

Die erste Stufe besteht darin, den Nachbarn nicht zu belästigen. Die zweite Stufe besteht darin, Belästigungen des Nachbarn zu ertragen und ihm seine Fehler zu verzeihen. Die dritte und somit die höchste Stufe besteht darin, den Nachbarn freundlich zu behandeln und ihm Güte zu erweisen.

Allah Ta’ālā hat die gebotene Güte gegenüber dem Nachbarn mit der gebotenen Güte gegenüber den Verwandten in einem Atemzug genannt. Daher sollte man folgende Rechte des Nachbarn, deren Erfüllung eine menschliche Pflicht ist, im Blick haben:

Ihn bei der Begegnung zu grüßen, ihn freundlich zu behandeln, ihn bei Krankheit zu besuchen, seine Freude und sein Leid zu teilen, indem man ihm gratuliert beziehungsweise mit ihm trauert, ihm seine Fehler zu verzeihen, nicht nach seinen Fehlern zu suchen, seine Fehler zu bedecken, ihm Geschenke zu machen und ihn zu bewirten.

Auf diese Weise wird eine Zuneignung im Herzen des Nachbarn entstehen  und zweifellos mögliche Feindseligkeiten und Probleme beseitigen. Wenn diese guten ethischen Werte des Islam gelebt und aufrechterhalten werden, werden sie dazu beitragen, dass Gesellschaften in Frieden, Ruhe und Zuneigung zusammenwachsen und die Freude an der Menschlichkeit genießen.

 

Geschätze Muslime!

Man kann sich sich fragen, welche Nachbarn unter diese Begrifflichkeit fallen, denen man Gutes erweisen soll.

Ibn Hadschar (r.a.) sagte:

„Der Begriff „Nachbar” umfasst alle, Muslime und Nichtmuslime, Fromme, Sünder, Freunde, Feinde, Einheimische, Fremde, Nützliche, Schädliche, Verwandte und Nichtverwandte, auch wenn es zwischen ihnen Unterschiede im Rang gibt.”

Ich möchte meine Hutbe mit einem Hadith  Scharif beenden, der von Abū Hurayra (r.a.), überliefert wurde:

„Ein Mann sagte (zum Gesandten Allahs (s.a.w.)) : „O Rasūlullāh! Man sagt, dass diese Frau viel betet, viel spendet und viel fastet, aber mit ihrer Zunge ihre Nachbarn quält.” Er sagte: „Sie kommt ins (Höllen)feuer.” (Derselbe Mann) sagte: „O Gesandter Allahs! Es wird gesagt, dass diese Frau wenig fastet, wenig spendet und wenig betet und ihre Nachbarn nicht mit ihrer Zunge verletzt.” (Unser Prophet (s.a.w.)) sagte: „Sie kommt in die Dschanna, (das Paradies).”” (Sahīh at-Targhīb, 2560)

Liebe Muslime!

Am Wochenende werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Daher wird auch das Freitagsgebet in unserer Moschee entsprechend der Winterzeit angepasst werden.