Der Ta’dīl al-arkān – Die Säulen des Gebets mit Sorgfalt verrichten
27. September 2024
Verehrte Muslime!
In unserer heutigen Hutbe geht es um die Einhaltung des ta’dīl al-arkān, also um die korrekte und sorgfältige Ausführung der Säulen des rituellen Gebets.
Das rituelle Gebet, das wir aufgrund seiner Bedeutung fünfmal am Tag verrichten, ist zweifellos eine Ibāda, die einwandfrei und auf die beste Art und Weise verrichtet werden muss. Die Pflichten außerhalb des Gebets, die für seine Erfüllung notwendig sind, werden schart, das heißt Voraussetzung genannt, und die Pflichten innerhalb des Gebets werden rukn, das heißt Säule genannt. Die korrrekte und ordnungsgemäße Verrichtung dieser Säulen mit Sorgfalt, nennt man ta’dīl al-arkān.
Der Begriff ta’dīl al-arkān setzt sich zusammen aus den Wörtern ta’dīl, was wörtlich „gerade richten, in Ordnung bringen, verbessern" bedeutet, und dem Plural von rukn, was „wesentliches Element, Stütze, Grundlage" bedeutet. In der Fiqh-Terminologie bezieht es sich auf die korrekte und sorgfältige Ausführung der Säulen (rukn) des rituellen Gebets wie Qiyām (Stehen), Rukū (Verbeugung) und Sadschda (Niederwerfung) in Ruhe und ohne Eile.
Daher sollte jeder das Gebet (salā) so verrichten, dass die einzelnen Säulen voneinander unterschieden werden können. Zum Beispiel sollte der Körper nach dem Aufrichten von Rukū zu Qiyām stehen bleiben und zur Ruhe kommen. Dabei sollte man so lange verweilen, bis man mindestens einmal „Subhānallāh” sagen kann. Erst dann sollte man die Sadschda ausführen. Auch zwischen den beiden Sadschdas sollte man so lange aufrecht sitzen bleiben, bis der genannte Tasbīh gesprochen werden kann. Denn es besteht die Gefahr, dass ein Gebet ohne die Einhaltung des ta’dīl al-arkān nicht angenommen wird. Gemäß Imam Abū Yūsuf ist die korrekte Ausführung der Säulen des rituellen Gebets selbst eine Säule und somit auch fard, also Pflicht. Gemäß Imam A’zam und Imam Muhammad ist sie jedoch wādschib, das heißt notwendig.
Nach Ansicht der Gelehrten, die den ta’dīl al-arkān als Fard betrachten, führt seine Vernachlässigung zur Ungültigkeit des Gebets. Daher muss das Gebet unter Einhaltung des ta’dīl al-arkān wiederholt werden. Nach Ansicht der Gelehrten, die es als Wādschib-Pflicht ansehen, ist bei unabsichtlicher Vernachlässigung eine Sadschda des Versehens zu vollziehen. Die absichtliche Unterlassung würde hingegen zur Ungültigkeit des Gebets führen. Das Gebet müsste also nachgeholt und Allah Ta’ālā um Vergebung gebeten werden.
Ein rituelles Gebet, das nach den Regeln des ta’dīl al-arkān verrichtet wird, erzeugt huschū’ , das heißt Demut, Ehrfurcht und Bescheidenheit. Dies führt zur Errettung des Betenden. Allah, der Allmächtige, sagt: „Wahrlich, erfolgreich sind die Gläubigen, die in ihrem Gebet demütig (hāschi’ūn) sind.” (Sure al-Mu’minun, 23:1-2)
Ein Gebet ohne ta’dīl al-arkān entbindet den Betenden nicht von seiner Verantwortung. Unser Prophet (s.a.w.) sagte einst: „Der Schlimmste unter den Menschen, was Diebstahl angeht, ist derjenige, der von seinem Gebet stiehlt.” (Die edlen Sahābīs) sagten: „O Rasulullāh, wie kann jemand von seinem Gebet stehlen?” Darauf antwortete er: „Indem er den Rukū und die Sadscha in seinem Gebet nicht vollständig verrichtet.” (Ahmed b. Hanbel, Musnad, 22642)
In einem von Abū Hurayra überlieferten Hadith Scharīf wird diese Tatsache ausführlich erklärt. Ein Mann kam zum Propheten (s.a.w.), nachdem er sein Gebet in der Moschee vollendet hatte und begrüßte ihn. Unser Prophet forderte ihn auf, sein Gebet zu wiederholen. Als dieser Vorfall sich dreimal hintereinanander wiederholte, sagte der Mann: „Bei dem, der dich mit der Wahrheit gesandt hat, ich kann es nicht besser. Lehre mich! Daraufhin sagte der Prophet (s.a.w.): „Wenn du zum Gebet aufstehst, so sprich den Takbīr, rezitiere aus dem Koran, was dir leicht fällt. Danach gehe in die Rukū-Stellung, bis (dein Körper) im Rukū zur Ruhe kommt. Dann erhebe dich (und verweile), bis (dein Körper) im Stehen zur Ruhe kommt. Danach vollziehe die Sadschda (und verweile), bis (dein Körper) in Sadschda zur Ruhe kommt. Dann richte dich auf (und verweile) im Sitzen bis (dein Körper) zur Ruhe kommt. Dann gehe in die Sadschda bis (dein Körper) in der Sadschda zur Ruhe kommt. So vollziehe das Gleiche während deines gesamten Gebets.” (Buchari, Ezan, 95/757)
Liebe Muslime!
Wenn es um weltliche Angelegenheiten geht, sind manche in dieser vergänglichen Welt, die wir redensartlich als Drei-Tage-Welt bezeichnen, sehr kleinlich. Wie anders als durch Nachlässigkeit und Unwissenheit ist ihre Beschwichtigung dieser Ibāda zu erklären, die uns das ewige Paradies verspricht?