Der heilige Monat Radschab und Ibādāt
03. Januar 2025
Verehrte Muslime!
Unsere heutige Hutbe beschäftigt sich mit dem heiligen Monat Radschab und den Gebeten in diesem Monat.
Allah Ta’ālā, der uns stets mit Seiner Gunst behandelt und Seine Diener ins Paradies einlädt, hat einige gesegnete Tage und Nächte noch wertvoller gemacht, um unsere Ibādāt noch mehr zu belohnen. Wir befinden uns im ersten der drei gesegneten Monate, im heiligen Radschab, der an erster Stelle steht.
In diesem Monat gibt es zwei gesegnete Nächte, die wir auf Türkisch kandil nennen, was Licht bedeutet. Die erste dieser gesegneten Nächte, die Ragha‘ib-Nacht, haben wir gestern begangen. Die zweite ist die Mi’radsch-Nacht, die wir am 26. Januar 2025 in der Nacht von Sonntag auf Montag begehen werden.
Allah, der Allmächtige, sagt im edlen Koran Folgendes: „Wahrlich, die Zahl der Monate bei Allah beträgt zwölf Monate im Buch Allahs von dem Tage an, da Er die Himmel und die Erde erschuf – vier davon sind harām (heilig). Das ist die wahre Religion. So begeht darin kein Unrecht gegen euch selbst.“ (Sure at-Tawba, 9:36)
Der erste der vier Monate, dem diese Ehre gebührt, ist der heilige Monat Radschab, der Monat Allahs. Der heilige Monat Radschab und sein Nachfolger der gesegnete Scha‘ban kündigen den Sultan der Monate, den gesegneten Ramadan, an und bereiten die Muslime auf ihn vor. Sie sind daher sehr wichtig.
Die islamischen Gelehrten haben die Vorzüglichkeit des heiligen Monats Radschab, der auch von den früheren Ummas hoch geschätzt und geehrt wurde, auf verschiedene Weise erklärt. Einige Beispiele dazu: Das Wort Radschab ist der Inbegriff von Barmherzigkeit, Großzügigkeit und Wohltätigkeit. Mit anderen Worten, Allahs Barmherzigkeit wird denen großzügig zuteil, die sich aus Respekt vor diesem Monat mit Ibādāt, Bittgebeten und Gedenken beschäftigen. Diese Menschen werden reichlich gesegnet.
Zunnūn al-Misrī sagte: „Radschab ist der Monat der Aussaat, der gesegnete Scha‘ban der Monat der Bewässerung und der gesegnete Ramadan der Monat der Ernte, das heißt der Ernte seiner Früchte.“
Wir sollten uns bemühen, Allah Ta‘ālā im heiligen Radschab noch näher zu kommen, indem wir neben den Fard-Gebeten auch den Nāfila-Gebeten, also den freiwilligen Gebeten, Bedeutung beimessen. Denn mit der Erfüllung der Fard-Gebote begleichen wir unsere Schuld gegenüber Allah und mit den Nāfila-Gebeten erlangen wir die Nähe Allahs.
In einem Hadith al-Qudsī sagt Allah, der Allmächtige: „Durch die Erfüllung der Fard-Pflichten befreit sich Mein Diener von Mir (von Meiner Strafe) und durch die Nāfila-Gebete nähert er sich Mir. (Ruh al-bayan, Bd. 6, S. 475, Sure al-Ankabut, 29:45)
Wir können die zusätzlichen freiwilligen Gebete für diesen Monat wie folgt zusammenfassen:
Wer am ersten Tag des heiligen Radschab fastet, wird mit drei Jahren Fasten belohnt, wer am zweiten Tag fastet, wird mit zwei Jahren Fasten belohnt und wer am dritten Tag fastet, wird mit einem Jahr Fasten belohnt. Jeder weitere Tag Fastentag wird mit einem Monat Fasten belohnt.
Neben den Tahaddschud-, Duhā- und Awwābīn-Gebeten sollten weitere Nāfila-Gebete zwischen dem 1. und 10., zwischen dem 11. und 20. und zwischen dem 21. und dem 30. Radschab, jeweils 10 Rakats, also insgesamt 30 Rakats, nicht vernachlässigt werden. Überliefert wurde dieses Gebet von Salmān al-Fārisī, dem Barbier von Rasūllullāh (s.a.w.). (Al-Gunya li-talibi tariq al-haq, Bd.1, S. 329)
Da Allah Ta‘ālā diesen Monat für sich selbst beansprucht, sollte die 112. Sure al-Ichlās, die ausschließlich vom Wesen Allahs handelt, oft rezitiert werden. Außerdem sollte man die Dua rezitieren, die unser Prophet (s.a.w.) im Monat Radschab oft zu rezitieren pflegte:
اَلَّلهُمَّ بَارِكْ لَنَا فِى رَجَبَ وَشَعْبَانَ وَبَلِّغْنَا رَمَضَانَ
Sinngemäß heißt es: „O Allah, segne für uns die Monate Radschab und Schaban und lass uns den Ramadan erreichen.“ (Al-Gunya li-talibi tariq al-haq, Bd.1, S. 327)
Informationen über Gebete, die in diesen Monaten zu verrichten sind, findet ihr auf den entsprechenden Seiten des FAZILET-KALENDERS.
Gesegnet sind diejenigen, die die Monate und die heiligen Nächte ehrenvoll begehen!