Stellungnahme
des VIKZ zu der Studie
"Islamische
Organisationen in der Bundesrepublik Deutschland, eine aktuelle
Bestandsaufnahme und Analyse" von Prof. Dr. Udo Steinbach
Für eine wahrheitsgetreue Information der Öffentlichkeit sowie zur Richtigstellung der Darstellungen sahen wir uns veranlaßt, diese Stellungnahme auszuarbeiten. Sie soll von den deutschen Behörden und der Öffentlichkeit als eine Antwort auf die o.g. Studie verstanden werden.
Als Vorbestrafter mußte M. Akyıldız von seinem Beruf als Imam suspendiert werden. Doch von dem damaligen Amt für Religionsangelegenheiten unter der Leitung des Mufti in Adana, dem mittlerweile verstorbenen Cemalettin Kaplan (bekannt als Khomeini von Köln, der in der Türkei eine islamische Republik nach dem Vorbild Irans gründen wollte) wurde er unter Schutz genommen.
Die Hintergründe, warum M. Akyıldız ein solches verleumderisches Buch überhaupt geschrieben hat, möchten wir an dieser Stelle verständnishalber kurz darstellen: In der Zeit, in der M. Akyıldız Imam im Landbezirk Adana/Kozan war, befand sich der damalige Mufti von Adana, Cemalettin Kaplan, in einem fanatischen Kampf gegen die Gruppe, die später in dem Buch u.a. verleumdet werden sollte. Daher wurde der Imam, der in seinem Landbezirk tätig war, unter Schutz genommen, sowie jahrelang ausgenutzt. Kaplan hat dafür gesorgt, daß Mustafa Akyıldız das Buch "Ben bir Süleymancı idim" verfaßte und verbreitete. Kaplan hat diesen Mann bekanntlich auch gegen andere unbeliebte Gruppen gewissenlos ausgenutzt.
Auf diese Weise stellte Mustafa Akyıldız Behauptungen auf, die nichts mit der Wirklichkeit zu tun haben. Traurig wird es, wenn kritisch prüfende Wissenschaftler dieses Buch, mittlerweile in seinen Aussagen dementiert, als ernstzunehmende Quellen zitieren. Auf Seite 17-18 der vorliegenden Studie wird bezugnehmend auf die sonderbaren und unverständlichen Anschuldigungen von Mustafa Akyıldız folgendes behauptet:
Alle diese Behauptungen sind, wie schon oben dargelegt, frei erfunden, völlig unzutreffend und ohne Wahrheitsgehalt. Bei der letzten Aussage dieser frei erfundenen Behauptungen wurde als Quelle Binswanger/Sipahioglu S. 54 angegeben, obwohl ein solcher Text in dem genannten Buch gar nicht existiert. Schon alleine aus diesem Grunde erscheint uns eine eingehende Antwort auf solche Behauptungen völlig sinnlos.
Diese Anschuldigungen von Mustafa Akyıldız und Verleumdungen ähnlicher Art gingen in der Regel auf den türkischen Geheimdienst (MIT) und die "Diyanet İşleri Baskanlığı" (Amt für religiöse Angelegenheiten in der Türkei) zurück. Solche Nachstellungen und Verleumdungen wurden zunächst von dem mittlerweile verstorbenen Cemalettin Kaplan verbreitet, als er in einer leitenden Position bei der "Diyanet İşleri Başkanlığı" beschäftigt war; später wurde dies unter Tayyar Altıkulaç intensiviert. Das Ziel war, Süleyman Hilmi Tunahan und seine Schüler in der Gesellschaft negativ darzustellen und als "Ungläubige" zu diffamieren, um so eine größere Akzeptanz in der Gesellschaft zu verhindern.
"Dieser zweite Band ist voll mit herausragenden Positionen. Das Wichtigste hierbei ist, daß wir in dieser Reihe einen Mürschidi Kamil (geistiger Meister, Gelehrter in der islamischen Mystik) geistig zu Besuch haben. Der erste Teil in diesem Band befaßt sich mit dem Leben, dem Beruf, der wissenschaftlichen und geistigen Laufbahn von Süleyman Hilmi Tunahan Efendi aus Silistire, das im Lichte von Dokumenten dargestellt werden soll. Während die bis heute veröffentlichten Informationen mit Quellen und Belegen aus osmanischen und den türkischen Republikarchiven bestärkt werden, treten zum ersten Mal wichtige Informationen mit Dokumenten ans Tageslicht.
Nach all den Nachforschungen ist festzustellen, daß Süleyman Hilmi Tunahan kein Unwissender, kein Feind des Volkes oder der Nation ist, sondern ein islamischer Gelehrter und Professor, der seine Bildung in den osmanischen Hochschulen erworben hat. Zugleich ist er ein Gelehrter der islamischen Mystik."
Auf Seite 12 seiner Forschungsarbeit schreibt Akgündüz: "nach einer kurzen Forschungsphase habe ich die beiden Feststellungen gemacht: Nach dem Sprichwort "man ist der Feind dessen, was man nicht kennt", wurden bis heute über Süleyman Hilmi Tunahan und seine Schüler größtenteils falsche Informationen geäußert und verfaßt. Ich habe versucht, zum Ausdruck zu bringen, daß es weder eine Rechtsschule noch eine Religion mit dem Namen "Süleymancılık" gibt und daß es sich bei dieser Person um einen Professor handelt, der an osmanischen Universitäten studiert hat und gleichzeitig Gelehrter in der islamischen Mystik war."
Im weiteren führt der Historiker auf Seite 87 seiner Forschung aus, daß die Angaben über die Bildung, den Beruf und die mystische Tradition von Süleyman Hilmi Tunahan, die vom Geheimdienst herausgegeben wurden oder aus Enzyklopädien stammen, falsch sind und beschreibt den Weg von Süleyman Hilmi Tunahan und seiner Schüler wie folgt:
Quellen anderer Herkunft bestätigen auch, daß Süleyman Hilmi Tunahan und seine Schüler der hanefitischen Rechtsschule angehören. Als Angehörige der hanefitischen Schule wehren sie sich vehement gegen die Behauptung, eine neue Rechtsschule gegründet zu haben.
Wir halten es für notwendig, folgendes zu vergegenwärtigen: Wir befinden uns in einer Zeit des Wissens. Die freiheitlich demokratischen Rechtsstaaten räumen den Religionsgemeinschaften die Möglichkeit ein, ihre Überzeugungen und Glaubenspraxis frei zu entfalten. In diesem Rahmen bemühen sich der VIKZ in Deutschland und Schwesterorganisationen in der Türkei und anderen Staaten, den Bestimmungen ihres Glaubens zu entsprechen.
Auch die Mitarbeiter des Verbandes, die auf Wunsch von Eltern, Kindern und Jugendlichen eine religiöse Ausbildung ermöglichen, bewegen sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Sie sind sich der Notwendigkeit bewußt, die rechtlichen Normen des Landes, in dem sie leben zu respektieren. Darüber hinaus respektieren sie die Glaubensvorstellungen, die Grundrechte und –Freiheiten aller Menschen.
Es ist unverständlich, warum der VIKZ gegen die Demokratie sein sollte, räumt sie ihr doch diese Rechte ein. Wäre das zutreffend, wären die jeweiligen Regierungen nach der militärischen Machtübernahme in der Türkei in den Jahren 1960, 1971 und 1980 gegen die Schwesterorganisationen vorgegangen. Dies ist aber niemals geschehen.
Dies wird ebenso in der Reportage zwischen Kemal Kacar und Frau Nazlı Ilıcak, der Chefredakteurin der türkischen Zeitung "Tercüman" im Jahre 1989 bestätigt. In dieser Reportage betont Kemal Kacar, daß er das laizistische Prinzip der Türkei respektiert. Darüber hinaus ist Kemal Kacar ein türkischer Parlamentarier a.D., der im türkisch-laizistischen Parlament jahrelang gearbeitet und die Türkei im Europarat vertreten hat. Er hat sein Leben der Bildung von Menschen verschrieben und somit die Bildung von Hunderttausenden von Schülern ermöglicht.
Süleyman Hilmi Tunahan war ein Gelehrter und Professor seiner Zeit. Er hat jahrelang an den Universitäten (Medresen) in Istanbul gelehrt. Doch mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Bildungswesens (Tevhidi Tedrisat Kanunu) wurden 1924 diese Bildungseinrichtungen geschlossen und fortan hat Süleyman Hilmi Tunahan als offizieller Staatsbeamter gepredigt. Bis zu seinem Tode bekam er Rentenbezüge als pensionierter Beamter der Türkischen Republik.
Bis zu seinem Tod hat er Tausende von Schülern ausgebildet. Diese Schüler folgten dem Weg ihrer Lehrer, eröffneten Korankurse und vereinigten diese Korankurse in der Türkei unter dem Dach der "Föderation der Korankurse". In den 70‘er Jahren änderte sich der Föderationsname durch eine Satzungsänderung zu "Föderation der Vereine zur Förderung der Schüler und Studenten". Diese Änderung war notwendig, um sich einerseits dem Wechsel der Zeiten anzupassen und andererseits auch Universitätsstudenten Dienste anbieten zu können. Heute ist die Föderation mit einigen seiner Vereine durch den Ministerrat der Türkei als gemeinnützige Einrichtung anerkannt.
Diese Vereine der Föderation sind offiziell legale Einrichtungen, die ihre Dienste unter der Kontrolle und Aufsicht des Türkischen Staates durchführen. In den Wohnheimen dieser Vereine sind Hunderttausende von Schülern untergebracht, die die staatlichen Schulen, Gymnasien und Universitäten besuchen. Durch die Zurverfügungstellung von Verpflegung und Unterkunft und die Deckung sonstiger Bedürfnisse dieser Studenten leisten diese Vereine einen nicht unerheblichen Beitrag für das Allgemeinwohl in der Türkischen Republik. Viele Studenten, die aus diesen Wohnheimen ihre Studien absolviert haben, arbeiten nun als Beamte des türkischen Staates, auch in höheren Positionen. Der türkische Staat hat die Dienste dieser Vereine stets anerkennend gewürdigt.
Weiterhin ist zu betonen, daß der Verband der islamischen Kulturzentren, obwohl eine juristische Person in Deutschland, von dem türkischen Innenministerium offiziell als legaler Verein anerkannt wird. Auch wenn es Parallelen gibt, hat der VIKZ mit anderen Vereinen, sei es in der Türkei oder in anderen Ländern keinerlei organische Bindungen.
Mit über 300 Gemeinden, deren Räumlichkeiten sich zu 70% im Eigentum des VIKZ befinden, bietet der VIKZ im Rahmen der deutschen Gesetzgebung seine Dienste für die in Deutschland lebenden Menschen an. Außerdem ist der VIKZ die einzige islamische Religionsgemeinschaft, die ihr religiös bedienstetes Personal in Deutschland selber ausbildet.
All dieses belegt, daß die Analyse und Bewertung über den VIKZ weniger tatsachengetreu, sondern nach vorgefaßter Meinung erstellt wurde. Den Verfassern dieses Berichts wurden mehrere Interviews seitens Personen und Einrichtungen gegeben. Hätten sich die Verfasser mit diesen Fragen auch an den VIKZ gewandt, hätten Sie diese Antworten mit den entsprechenden Dokumenten auch bekommen.
Aus der türkischen Zeitschrift "Genç Akademi" (Junge Akademie) ist zu diesem Thema folgendes zu entnehmen: "Süleyman Efendi und seine Schüler hatten nie daran gedacht, eine Partei zu gründen. Süleyman Efendi vernahm die aktuellen Ereignisse in der Welt und der Türkei aus Tageszeitungen. Seine Schüler verfolgten die politischen Ereignisse aus der Nähe. Bei den Wahlen wählen sie die angemessenste Partei. Es kommt auch vor, daß sie sich bei den Wahlen als Kandidaten für das Parlament oder für ein Bürgermeisteramt beteiligen. Das heißt aber nicht, daß sie sich die jeweiligen Ideologien der Parteien zu eigen gemacht haben. Sie haben sich nie mit dem Gedanken befaßt, eine eigene Partei zu gründen." Wir schließen uns dieser Feststellung der Zeitschrift an und ergänzen, daß es das Ziel dieser Gemeinschaft ist, jede Person unabhängig der Parteizugehörigkeit zu unterstützen, die es sich zum Ziele gemacht hat, zum Wohle der Menschen zu arbeiten.
Die deutschsprachige Literatur über den Islam bezieht der VIKZ von den gängigen Verlagen. Darüber hinaus sind die Bibliotheken des VIKZ für die Öffentlichkeit zugänglich. Es besteht eine Selbstdarstellung in deutscher Sprache. Erst in jüngster Zeit erscheinen verstärkt seriöse wissenschaftliche Arbeiten über Süleyman Hilmi Tunahan und seine Schüler. Es bestehen derzeit Bestrebungen zur Übertragung dieser Arbeiten in die deutsche Sprache.
Diese Behauptung ist falsch. In den meisten unserer Bibliotheken ist islamische Literatur in deutscher Sprache vorhanden. Was die Dialogbereitschaft angeht, verschweigt der Verfasser ganz einfach, daß neben den Moscheeführungen für Nichtmuslime, die in der Zentrale in Köln fast zweimal in der Woche durchgeführt werden, Tage der offenen Türe und ähnliche Veranstaltungen (nicht nur in der Zentrale des VIKZ) stattfinden und dies auch aus der Tagespresse entnommen werden kann.
Auch die Behauptung auf Seite 18, daß "die Lehre der Süleymancılar eine Geheimlehre darstellt, die außer dem Meister nur ganz wenige kennen", ist eine unwahre Behauptung. Zu diesem Thema wurde bereits unter Punkt 4b und 4c die Gesinnung und Methodik von Süleyman Hilmi Tunahan und seinen Schülern im Lichte von Forschungen dargelegt. Darüber hinaus gibt es auch in den Bibliotheken des VIKZ Literatur zu der Tariqa der Nakschibendiyye in türkischer und arabischer Sprache. Herrn Tosun für solch eine Aussage als Quelle zu verwenden, zeigt, wie leichtfertig der Verfasser mit Aussagen und Notizen umgegangen ist. Außerdem hat Herr Tosun uns an Eides Statt versichert, daß er derartiges nicht geäußert hat. (Vgl. Anlage)
(1) Vereinsmitglieder sind solche Mitglieder, die einen monatlich bestimmten Mitgliedsbeitrag bezahlen und bei den Mitgliederversammlungen stimmberechtigt sind. Der VIKZ hat ca. 21.000 Vereinsmitglieder.
(2) Gemeindemitglieder sind Mitglieder, die die Dienste des VIKZ nutzen, ohne einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Auch diese unterstützen den VIKZ durch ihre Spenden. Die Zahl dieser Gemeindemitglieder liegt bei ca. 80.000. Zusammen mit den Vereinsmitgliedern ergibt das eine Mitgliederzahl von über 100.000.
Bei den Diensten vor Ort stellt sich der örtliche Vorstand auf die jeweiligen Gegebenheiten ein. Für bestimmte Aufgaben bildet der Vorstand Ausschüsse, die dem Vorstand gegenüber verantwortlich sind. Die Gemeindevorstände ihrerseits müssen sich vor der Mitgliederversammlung verantworten. Auf die Meinungen der Mitglieder wird ein sehr großer Wert gelegt. Ohne die Stimmen der Mitglieder kann sich weder der Bundesvorstand noch ein Gemeindevorstand konstituieren. Das Verschweigen dieser Punkte ist gleichzusetzen mit der Verbreitung falscher Informationen.
Ferner ist aus den Fıkıh-Büchern bekannt, daß das Gebet nicht hinter jedermann verrichtet werden kann, der von sich behauptet, Imam zu sein und sich zur Gebetsnische begibt. Ganz im Gegenteil sind von dem Imam eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Nur hinter solchen Personen, die sämtliche Voraussetzungen erfüllen, kann das rituelle Gebet verrichtet werden. Dies sind allgemeingültige Regeln in allen Rechtsschulen des Islam. Alles andere wäre eine Respektlosigkeit gegenüber der Religion. Bei gottesdienstlichen Handlungen ist eine derartige Respektlosigkeit nicht gestattet. Gerade aus dieser Behauptung ist sehr gut zu entnehmen, mit welcher Nachlässigkeit der Verfasser dieser Studie auf Quellen zurückgegriffen hat.
Zu diesem Thema möchten wir folgendes aufführen: Bei dem letzten Kirchentag in Leipzig war unsere Mitarbeiterin Frau Nigar Yardım als Vertreterin unseres Verbandes bei der Organisation des Kirchentages dabei und hat dort bei einem Symposium mitgewirkt. Auch auf anderen Plattformen wirken Frauen unseres Verbandes in der Öffentlichkeit. Bezüglich der Rolle der Frau im Islam werden im Rahmen der Verbandsaktivitäten auf verschiedenen Ebenen Konferenzen abgehalten.
Richtig ist, daß ein Teil der Aufgaben von der Hauptverwaltung übernommen wird. Jedoch wird ein Großteil der Aufgaben von den Mitgliedern vor Ort unter den jeweiligen Gegebenheiten erledigt. Unter den zentral ausgeführten Aufgaben zählen z.B. der Grundstückserwerb, die Versicherungsangelegenheiten sowie die Architektur- und Ingenieurarbeiten.
Die Gespräche mit den städtischen Gemeinden, die Einnahmen und Ausgaben, Mitgliedschaftsangelegenheiten und ähnliche Aufgaben werden von den Gemeinden vor Ort wahrgenommen.
Daher stimmt die Behauptung nicht, daß die Gemeinden in allen finanziellen Aspekten völlig von der Zentrale abhängig seien. Jede Gemeinde ist in ihren finanziellen Angelegenheiten selber verantwortlich. Der Hauptverwaltung unterliegt lediglich die Aufgabe der Beaufsichtigung und Beratung der Gemeinden.
Der Verfasser beruft sich bei diesen Behauptungen angeblich auf die Selbstdarstellung des VIKZ. In der Selbstdarstellung sind jedoch solche Äußerungen nicht enthalten.
Bei unseren Untersuchungen hat sich herausgestellt, daß diese Studie eine Zusammenfassung einer noch größeren Studie darstellt, die in einer Veranstaltung des Bundesinnenministeriums vom 7.- 8. Juni in Boppard von Prof. Steinbach und seinem Assistenten vorgestellt wurde.
Herr Nils Feindt-Riggers hat bei dieser Veranstaltung behauptet, daß der Verband der Islamischen Kulturzentren Mitglied des Islamischen Konzils sei. Auch dieses ist falsch. In keinem der Selbstdarstellungen des Islamischen Konzils, die uns vorliegen, ist die Rede von der Mitgliedschaft des VIKZ. Auf der Veranstaltung hat Herr Feindt-Riggers behauptet, diese Information von Herrn Tosun bekommen zu haben. Auch hierzu liegt eine eidestattliche Versicherung des Herrn Tosun vor (Vgl. Anlage).
Schließlich wurde auf dieser Veranstaltung behauptet, daß zwischen dem IGMG und VIKZ eine Verbindung dergestalt bestehe, daß der Vorsitzender von IGMG (Islamische Gemeinschaft Milli Görüş) Ali Yüksel auch ein Gründungsmitglied des Islamischen Wohlfahrtverbandes sei, einer dem VIKZ nahe stehenden Einrichtung. Es stimmt, daß bei der Gründung eine Person mit dem Namen Ali Yüksel mitgewirkt hat. Nur ist dieser Ali Yüksel nicht der Vorsitzende der IGMG, sondern der Hodscha unserer Gemeinde in Köln-Vingst, Ostheimer Straße 51. D.h., in Köln gibt es (mindestens) zwei verschiedene Personen mit dem Namen Ali Yüksel:
IGMG Vorsitzender und ehemaliger "Şeyhul Islam" Ali Yüksel
Hodscha der Kölner VIKZ-Gemeinde Vingst Ali Yüksel
Wir bitten darum, den Ali Yüksel / IGMG und den Ali Yüksel / VIKZ nicht zu verwechseln.
5. ERGEBNIS
Der VIKZ ist bemüht, in einer westlichen Gesellschaft die islamische Kultur, deren Werte, Bräuche und Sitten zu erhalten und ist gleichzeitig der Verfechter einer Integration von Muslimen in diese Gesellschaft.
Aus diesem Grunde finden die Bestrebungen und Aktivitäten des VIKZ bei öffentlichen Grundsteinlegungen, Eröffnungsfeiern und sonstigen Veranstaltungen Zuspruch und Anerkennung seitens der Verantwortlichen und der deutschen Öffentlichkeit.
Die Bestrebungen des VIKZ zu einer besseren Verständigung von Muslimen und Nichtmuslimen und zu der Integration von Jugendlichen sind zum Wohle der Gesellschaft. Nicht zuletzt aus diesem Grunde fordert der VIKZ die Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes an den öffentlichen Schulen in deutscher Sprache. Darüber hinaus wurde der VIKZ zu keinem Zeitpunkt in den Verfassungsschutzberichten erwähnt.
Mit den Diensten des VIKZ wird angestrebt, daß Zehntausende von Jugendlichen nicht in die Jugendkriminalität gleiten und im Ergebnis als nützliche Personen Aufnahme in die Gesellschaft finden.
Die Verfasser dieser Studie haben nicht ausreichend recherchiert und falsche Feststellungen getroffen (Die o.g. Namensverwechselung belegt dies sehr zutreffend). Sie haben sich an Personen gewandt, die mit der Thematik nicht vertraut sind. Alte schon längst widerlegte Behauptungen fanden in der Studie Platz und aus diesen erfundenen Äußerungen und Angaben wurden Schlußfolgerungen gezogen.
Diese Vorgehensweise hat den VIKZ und seine Mitglieder zutiefst bestürzt. Der VIKZ ist stets bemüht, mit großer Hingabe und unter Einsatz finanzieller und zeitlicher Möglichkeiten bei der Entwicklung einer Generation mitzuwirken und zu unterstützen, die für sich selbst, ihrer Familie und der deutschen Gesellschaft nützlich ist.
Obwohl der Europa Vorsitzender des VIKZ, Herr Dr. Nurettin Akman anläßlich des Besuches von Herrn Nils Feindt-Riggers, dem wissenschaftlichen Bearbeiter der Studie im VIKZ in einem einstündigen Gespräch auf sämtliche Fragen antwortete, wurde leider keine der Antworten in der Studie erwähnt.
Darüber hinaus hat der VIKZ-Vorstand anläßlich eines Besuches bei Professor Dr. Steinbach am 16.01.1997 offenherzig alle Fragen beantwortet und über die Dienste des VIKZ informiert. Diese Offenheit wurde von Prof. Dr. Steinbach ausdrücklich anerkannt. Dennoch fanden zahlreiche Angaben ohne Quellennachweise Eingang in seiner Studie.
Aus diesem Grunde möchten wir die Verantwortlichen sowie die Öffentlichkeit richtig informieren und erwarten, daß die angesprochenen Fehler in der Studie korrigiert werden.
Köln, 1. Januar 1998
Ibrahim Çavdar
-Generalsekretär-